Rechtsprechung
   BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38141
BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C (https://dejure.org/2023,38141)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C (https://dejure.org/2023,38141)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2023 - B 11 AL 6/23 C (https://dejure.org/2023,38141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvR 2139/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliches Urteil wegen

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (stRspr; zuletzt BVerfG vom 7.6.2023 - 2 BvR 2139/21 - juris RdNr 14 f, auch zum Folgenden) .
  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Die Anhörungsrüge ist jedenfalls unbegründet und nach § 178a Abs. 4 Satz 2 SGG durch Beschluss außerhalb der mündlichen Verhandlung ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (vgl BSG vom 8.11.2006 - B 2 U 5/06 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 6 RdNr 7 f) zurückzuweisen.
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Die Gerichte werden durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl nur BVerfG vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f mwN) .
  • BVerfG, 18.02.2020 - 1 BvR 1750/19

    Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch nicht ordnungsgemäße

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Nicht maßgeblich ist hingegen - anders als bei der Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag (§ 139 SGG) -, welche Richter an der mit der Anhörungsrüge angegriffenen Entscheidung mitgewirkt haben (BVerfG vom 18.2.2020 - 1 BvR 1750/19 - juris RdNr 13; Flint in jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 178a RdNr 94) .
  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 15. Februar 2023 - B 11 AL 42/21 R - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 13.10.2020 - B 12 KR 8/20 B

    Statusfeststellungsverfahren über die Sozialversicherungspflicht für eine

    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Denn auch Anlagen zu einem Bescheid können für dessen Auslegung von Bedeutung sein (vgl etwa BSG vom 13.10.2020 - B 12 KR 8/20 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 13.07.2023 - B 11 AL 8/23 B
    Auszug aus BSG, 31.08.2023 - B 11 AL 6/23 C
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass Beteiligte mit ihrem Vortrag "gehört", nicht jedoch "erhört" werden (BSG vom 13.7.2023 - B 11 AL 8/23 B - juris RdNr 8; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 160 RdNr 172 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht